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Bürgerstiftung darf Niedrigseilgarten im Priesterwald nicht realisieren – Naturschutz lässt Pläne platzen
Große Enttäuschung und Unverständnis herrscht in den Reihen der Bürgerstiftung. Schon lange steht der Wunsch nach einem Niedrigseilgarten ganz oben auf der Liste der an die Bürgerstiftung heran getragenen Ideen. Und auch die Bürgerstiftung würde diesen Wunsch sehr gerne erfüllen. Aus diesem Grund hat man sich in den vergangen zwei Jahren auf die Suche nach einem geeigneten Standort gemacht – und ihn auch gefunden – zumindest aus der Sicht der Bürgerstiftung. Im Priesterwald in unmittelbarer Nähe zum Berkeltal gibt es einen Baumbestand, der auch von einer zu Rate gezogenen Fachfirma als perfekt geeignet beschrieben wird. Einziger Haken: Das Gebiet liegt innerhalb eines FFH-Schutzgebietes – der höchsten europäischen Schutzklassifizierung. Da die Schutzwürdigkeit vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt ist, wollte man das seitens der Stiftung nutzen, um hier einen Umweltlehrpfad zu errichten. Plan war es, ihn von Haus Hall kommend bis zu Alfers Mühle zu realisieren und in ein pädagogisches Gesamtkonzept zu packen. Neben Flora, Fauna und Bedeutung des Schutzgebietes sollten auch Themen wie Energiegewinnung, Wasser und Wald aufgenommen und vermittelt werden. Der Niedrigseilgarten wäre hier nur ein Teil des gesamten Konzeptes geworden, um auch Kindern und Jugendlichen die Bedeutung von Natur und die Notwendigkeit ihrer Bewahrung zu verdeutlichen.
Zunächst sah auch alles gut aus. In einer ersten Begehung im Januar 2018 mit zwei Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Natur und Umwelt des Kreises Borken stellte man in Aussicht, das Vorhaben sehr wohlwollend zu prüfen und Unterstützungen zu leisten. In diesen Termin hatte die Stiftung bereits die Kirchengemeinde als Eigentümerin der Waldfläche wie auch die Stadt Gescher in Person des Bürgermeisters mit eingebunden, die sich für die spätere technische Überwachung des Niedrigseilgartens angeboten hatte. Daraufhin erstellte eine Fachfirma eine Planung und eine erste grobe Kostenschätzung. Auch von der Kostenseite hätte sich eine Realisierung darstellen lassen.
Doch schon im Mai war von der ursprünglich in Aussicht gestellten Unterstützung durch den Fachbereich Natur und Umwelt nicht mehr viel übrig. Aus seiner Sicht war es vorrangig, die „Freizeitnutzung auf ein schutzzielverträgliches Maß“ zu halten, um einer Verschlechterung des Schutzgebietes durch einen Niedrigseilgarten vorzubeugen. Auch galt das Gebiet nun nicht mehr als erschlossen, obwohl es offiziell eingezeichnete und markierte Wege durch den Priesterwald gibt. Die ablehnende Vorprüfung des Kreises veranlasste die Bürgerstiftung, einen Umweltexperten des Kreises Coesfeld hinzuziehen. Dieser teilte die Bedenken überwiegend nicht, sondern gab der Stiftung wertvolle Hinweise zu Ausgleichs- und Aufwertungsmöglichkeiten für das Areal. Statt einer Verschlechterung hätte sogar eine Verbesserung des Gebietes erreicht werden können.
Weitere Gespräche mit dem Kreis Borken – zuletzt kürzlich unter Beteiligung des zuständigen Verwaltungsvorstands – führten leider nicht zu einem Umdenken.
Daher ist die Enttäuschung innerhalb der Bürgerstiftung mehr als groß. Da tröstet auch der Alternativvorschlag aus dem Fachbereich Natur und Umwelt nicht, einen Niedrigseilgarten auf den südlich gelegenen Rasenflächen im Berkeltal zu errichten. Dort gibt es nicht einen einzigen Baum, der genutzt werden könnte. Die Kosten erhöhen sich dadurch auf das Drei- bis Vierfache und ein Sonnenschutz ist ebenfalls nicht vorhanden. Ganz davon zu schweigen, dass diese Fläche als Überschwemmungsfläche ausgewiesen sei und alle paar Jahre bei Hochwasser überflutet werde.
Andere, gut geeignete Flächen für einen Niedrigseilgarten in räumlicher Nähe zum Stadtgebiet konnten bislang nicht gefunden werden oder die Eigentümer solcher Flächen möchten sie nicht zur Verfügung stellen. Bürgerinnen und Bürger, die noch Vorschläge für mögliche Standorte haben, sollen sich gerne an die Bürgerstiftung wenden.
In der Bürgerstiftung möchte man jetzt bereits erhaltene Gelder und Spenden für hochwertige und besondere Spielgeräte auf Spielplätzen im Stadtgebiet verwenden.