Als Stifter/in den Kapitalstock der Stiftung dauerhaft stärken!
Als Stifter/in oder Zustifter/in stellen Sie dem Kapitalstock der Stiftung auf Dauer Geld zur Verfügung. Die Stiftung legt dieses Geld an und kann die Erträge daraus für ihre Satzungszwecke verwenden.
Den Kapitalstock darf eine Stiftung nicht angreifen – das bedeutet, Sie stellen ihr das Kapital auf ewig zur Verfügung.
Zustifter/in können Sie mit einem einmaligen Betrag ab 1.000 Euro werden. Industrieunternehmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister mit einem Betrag von mindestens 2.500 Euro.
Für Stifter/innen, die einen bestimmten gemeinnützigen Zweck nachhaltig unterstützen wollen, ohne eine aufwendige Organisationsstruktur aufzubauen, legt die Bürgerstiftung innerhalb ihres Stiftungskapitals eigene Stiftungsfonds an. Der oder die Stifter bestimmen den Namen des Fonds und die Verwendung seiner Erträge, zum Beispiel die Förderung einer Kultur-, Sozial- oder Bildungseinrichtung oder die Unterstützung konkreter Hilfs-, Umwelt- oder Tierschutzprojekte. Ein solcher Fonds sollte einen Betrag von mindestens 25.000 Euro umfassen.
Aktuell wird unsere Stiftung von 70 Stifter/innen unterstützt. Der Kapitalstock betrag 144.000 Euro.